Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Ihre Einlagen

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt.

Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde,

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten,
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden,
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen.

Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Teilfonds:

  • den elf regionalen Sparkassen-Teilfonds,
  • dem Teilfonds der Landesbanken, der Girozentralen und der angeschlossenen Institute sowie
  • dem LBS-Teilfonds.

Diese Sicherungseinrichtungen sind zu einem Sicherungssystem zusammengeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach § 43 EinSiG amtlich anerkannt.

Alle weiteren Informationen zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sind beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband unter www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html abrufbar.

Sicherungssystem

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

Charlottenstraße 47
10117 Berlin

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