Die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit Sparkassen besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Lässt sich eine Streitigkeit mit einer rheinland-pfälzischen Sparkasse nicht einvernehmlich beilegen, besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Diese Schlichtungsstelle ist durch das Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.
Das Verfahren ist für Kundinnen und Kunden kostenlos; lediglich die eigenen Auslagen (z. B. Portokosten, Rechtsanwaltskosten) sind zu tragen. Rechtsnachteile hat der Kunde bzw. die Kundin nicht zu befürchten: Ist er oder sie mit dem Vorschlag des Schlichters nicht einverstanden, so besteht weiterhin die Möglichkeit, die ordentlichen Gerichte anzurufen.
Alle Informationen zur Schlichtungsstelle sind beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband unter www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar.